Pflege
Wir kümmern uns um Sie.

Die Pflege eines Angehörigen kommt meistens plötzlich und unerwartet. Unser Anliegen ist es, Hilfebedürftige und deren Angehörige kompetent in ihrer jeweiligen Lebenslage zu unterstützen.
Unsere Leistungen:
- Leistungen der Krankenversicherung nach § 37 SGB V
- Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI
- Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Leistungen der Krankenversicherung:
Ärztlich verordnete Behandlungspflege
Wir helfen Ihnen bei der Behandlungspflege SGB V nach Verordnung durch Ihren Arzt und nach Genehmigung Ihrer Krankenkasse:
- Abgabe von Medikamenten
- Anlegen von Verbänden
- Einreibungen mit ärztlich verordneten Salben
- Verabreichen von Injektionen
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen
- Legen eines Verweilkatheters
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

Pflegesachleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz
Wir helfen Ihnen bei den Leistungen der Pflegeversicherung SGB XI wie zum Beispiel:
- Körperpflege
- Mund- und Zahnpflege
- Hautpflege z. B. Einreibungen
- Hilfe beim An- und Ausziehen,
- Hilfe bei Blasen- und Darmentleerung
Hilfen bei der Haushaltsführung
Neben der Pflege von alten und kranken Menschen ist die Unterstützung bei der Haushaltsführung von Pflegebedürftigen und deren Betreuung ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung, insbesondere um es Hilfebedürftigen zu ermöglichen, weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu können.
Beispiele der Leistungen:
- Reinigung der Wohnung
- Wäsche waschen, trocknen, bügeln
- Einkäufe und Besorgungen machen
Die Hilfen bei der Haushaltsführung können, wenn Sie in einen Pflegegrad eingestuft sind, auch über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Entlastungsleistungen nach § 45b SGB IX
Alle Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, haben einen Anspruch auf Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € im Monat.
Der Entlastungsbetrag kann genutzt werden für:
- Leistungen der Tages - und Nachtpflege
- Leistungen der Kurzzeitpflege
- Angebote zur Unterstützung im Alltag, z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen, Gruppenangebote, Alltags- und Pflegebegleiter
Ausnahme für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1- Leistungen der ambulanten Pflegedienste (Pflegesachleistungen)
Für unsere Patienten sind wir Tag und Nacht erreichbar.
Wir sichern Ihnen die Pflege auch an Sonn- und Feiertagen zu.
Wir beraten Sie gerne. Sie erreichen uns unter 0911-683103