Verhinderungspflege

Wir kümmern uns um Sie.

Sie versorgen schon länger als 6 Monate als Pflegeperson ihren pflegebedürftigen Angehörigen?

Ihre Pflegekasse übernimmt für längstens 6 Wochen im Jahr, bis max. 1.612 € im Jahr die Kosten für die Pflege, wenn Sie wegen eines Erholungsurlaubes, Krankheit oder aus anderen Gründen für die Pflege verhindert sind. Sollten Sie Ihren Anspruch auf Kurzzeitpflege nicht abrufen, können Sie daraus bis zu 806 € zusätzlich für die Verhinderungspflege nutzen. Insgesamt entsteht so ein Anspruch von bis zu 2.418 € jährlich.

Nehmen Sie sich eine „Atempause“, um wieder Kraft zu tanken für sich selbst und Ihre Angehörigen, wir kümmern uns um Ihre Liebsten.

Wir beraten Sie gerne. Sie erreichen uns unter 0911-683103